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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.


§1 Winterdienst
Bei der Durchführung von Winterdienst werden die vertraglich vereinbarten Flächen mit geeignetem Gerät frei geschoben und, wenn vertraglich vereinbart, auch gestreut.
Sämtliche Oberflächen müssen für ein Winterdienstfahrzeug geeignet sein.
Es können nur gefestigte Wege bearbeitet werden.
Für das entstehen von Schäden an Boden, Beeteinfassungen, Wegbegrenzung oder dergleichen wird keine Haftung übernommen.
Der entstehende Schneematch bzw. die Schneemassen werden auf dem Gelände an eine geeignete Stelle geschoben.
Sollte es zu einem Hinfallen oder Ausrutschen kommen, übernehmen wir keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden aufgrung vom Glätte oder Schnee.
Auch Schäden an Fahrzeugen etc. werden nicht übernommen.